[Hamburg] Veranstaltung zu §129b
Ort: Brigittenstraße 5, 20359 Hamburg
Der Einladungstext vom Netzwerk:
Veranstaltung zu den § 129b – Verfahren
Gerade in der Verfolgung von politischen
AktivistInnen spielen Organisierungsdelikte eine wesentliche Rolle:
durch die Gesetzgebung muss weder eine sogenannte konkrete Tat noch eine
sogenannte illegale Handlug nachgewiesen werden, sondern ausschließlich
die Zugehörigkeit zu einer Gruppierung, die entweder als kriminell oder
als terroristisch von geheimen Gremien aus der EU oder von Offiziellen
des Bundesjustizministeriums eingestuft werden.
Als juristische Waffe dient den Herrschenden dabei
der § 129b („Mitgliedschaft/ Unterstützung/Werbung in/für eine/r
terroristische/n Vereinigung im Ausland“). In langjähriger Tradition
richtet sich die Verfolgung insbesondere gegen linke migrantische
Organisationen.
Mittlerweile gab es 56 Ermittlungsverfahren und es
wurden um die 20 migrantische Linke überwiegend aus der Türkei und
Kurdistan mit Hilfe dieses Paragraphen angeklagt und zu Haftstrafen bis
zu 6 Jahren und 9 Monaten (im Fall von Nurhan Erdem) verurteilt.
Gegen Faruk Ereren wurde im Laufe des Prozesses zwar
der § 129b fallengelassen, aber mit Hilfe von Aussagen, die unter
Folter in der Türkei zu Stande kamen, wurde er zu lebenslanger Haft
verurteilt, weil er angeblich die Verantwortung für den Tod zweier
Polizisten in Istanbul im Jahre 1993 übernommen haben soll. Am 6. Mai
2013 begann das Revisionsverfahren gegen Faruk vor dem OLG Düsseldorf.
Zusätzlich zu den Verhaftungen gab es jeweils
hunderte Durchsuchungen von Vereinsräumen und Privatwohnungen in der
BRD, mit dem Ziel, diesen Widerstand zu erfassen und einzuschüchtern.
Fazit:
Hier in der BRD werden türkische GenossInnen wegen
ihrer politischen Arbeit verhaftet und in Isolationshaft gesteckt. Faruk
Ereren bezeichnet das umfassende Isolationsprogramm als „Weiße Folter
mit dem Ziel, uns zu zermürben“.
All das hat Ähnlichkeit mit den drakonischen
Maßnahmen, denen die Gefangenen aus der RAF vor allem in den siebziger
und achtziger Jahren ausgesetzt waren. Die Anklagen gegen die
anatolischen AktivistInnen basieren häufig auf Foltergeständnissen aus
der Türkei. Die Staatsschutzsenate in Stuttgart und Düsseldorf haben
durchweg keine Probleme, “Früchte vom vergifteten Baum”, wie es der
stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum ausdrückte, zu
verwerten.
Die länderübergreifende Verfolgung politischer
Oppositioneller aus der Türkei dient nicht nur den Interessen des
türkischen Staates, sondern sie dient in erster Linie den Interessen der
internationalen Zusammenarbeit zwischen der Türkei und den EU-Staaten
sowie den USA. Die Türkei ist aufgrund ihrer strategischen Lage ein
wichtiger Partner für das expansive NATO-Bündnis.
Zu der Veranstaltung, die im Rahmen des SoL*Café stattfindet:
- Gezeigt wird ein kurzer Film zum ersten § 129b-Prozess in Stuttgart-Stammheim gegen linke Aktivisten
- Rechtsanwalt Jürgen Schneider, der in diesem Verfahren tätig war, wird die juristischen Hintergründe erläutern
- Ein Vertreter des Netzwerks Freiheit für alle politischen Gefangenen wird zusätzlich über die laufenden Verfahren berichten.
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Hamburg
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