Professor Saibaba, der am 3. Juli letzten Jahres mit einer
dreimonatigen Kaution aus dem Knast kam nachdem er über ein Jahr darin
saß, stellte einen Antrag auf permanente Kaution, diese wurde am 24.
Dezember vom Gericht abgelehnt.
Saibaba, Professor an der Universität Dehli und Vorsitzender der Revolutionären Demokratischen Front (RDF), sitzt im Rollstuhl und ist zu 90% behindert. In den 14. Monaten Knast hat sich sein gesundheitlicher Zustand massiv verschlechtert, und bei dem Gerichtsbeschluss, die die Ablehnung seiner Kaution verkündete, wurde zwar angegeben, dass er Kaution aus medizinischen Gründen hätte stellen können, „jedoch erschien am 12.05.2015 ein Artikel im Outlook[Magazin] zusammen mit einem Foto des Antragsstellers, verfasst von Arundhati Roy“. Arundhati Roy ist eine indische Autorin, die mit ihrem ersten fiktiven Roman „Der Gott der kleinen Dinge“ weltweit bekannt wurde, sie wurde damit unter anderem mit dem Booker Preis ausgezeichnet. Ein anderes bekanntes Werk ist „Wanderung mit den Genossen“, ein Bericht in dem sie eine längere Wanderung mit Angehörigen der Volksbefreiungsguerrillaarmee der Kommunistischen Partei Indiens (Maoistisch) beschreibt.
Das Gericht geht auf diesen Artikel auch detailiierter ein, nennt zumBeispiel:
„Anstatt die Urteile des Strafgerichts und den Berufsrichter dieses Gerichts in frage zu stellen, scheint die Autorin eine neue Idee erfunden zu haben, die Zentralregierung, Staatsregierung, Polizeimaschinerie und Justiz niederzumachen, dem ersten Anschein nach mit böser Absicht um die Administration der Justitz zu behindern.
Die von der Autorin verwendete Sprache in ihrem Artikel gegen die Regierung und die Polizeimaschinerie ist so widerlich wie möglich und man wundert sich ob das den prestigeträchtigen Auszeichnungen, die die Autorin gewonnen haben soll, zugutekommt. Die Regierung und Polizei als „Angst zu haben“ vor dem Antragsteller, „Verschlepper“ und „Dieb“ zu nennen […] demonstriert die mürrische, unfreundliche und rüpelhafte Einstellung der Autorin im tolerantesten Land wie Indien…“
Es scheint beinahe so, dass die Ablehnung der permanenten Kaution nur aufgrund des Artikels der Autorin beschlossen wurde, findet sich doch alsBegründung nichts konkreteres als: „Der Antragsteller, welcher ein Intellektueller ist hat seine Intelligenz für antinationale Aktivitäten genutzt, für welches es starke Beweise gegen ihm gibt, wie besprochen“
Saibaba befindet sich mittlerweile wieder im Knast, Arundhati Roy wird beschuldigt das Gericht missachtet zu haben und soll sich dazu bis zum 25. Januar vor Gericht äussern.
Saibaba, Professor an der Universität Dehli und Vorsitzender der Revolutionären Demokratischen Front (RDF), sitzt im Rollstuhl und ist zu 90% behindert. In den 14. Monaten Knast hat sich sein gesundheitlicher Zustand massiv verschlechtert, und bei dem Gerichtsbeschluss, die die Ablehnung seiner Kaution verkündete, wurde zwar angegeben, dass er Kaution aus medizinischen Gründen hätte stellen können, „jedoch erschien am 12.05.2015 ein Artikel im Outlook[Magazin] zusammen mit einem Foto des Antragsstellers, verfasst von Arundhati Roy“. Arundhati Roy ist eine indische Autorin, die mit ihrem ersten fiktiven Roman „Der Gott der kleinen Dinge“ weltweit bekannt wurde, sie wurde damit unter anderem mit dem Booker Preis ausgezeichnet. Ein anderes bekanntes Werk ist „Wanderung mit den Genossen“, ein Bericht in dem sie eine längere Wanderung mit Angehörigen der Volksbefreiungsguerrillaarmee der Kommunistischen Partei Indiens (Maoistisch) beschreibt.
Das Gericht geht auf diesen Artikel auch detailiierter ein, nennt zumBeispiel:
„Anstatt die Urteile des Strafgerichts und den Berufsrichter dieses Gerichts in frage zu stellen, scheint die Autorin eine neue Idee erfunden zu haben, die Zentralregierung, Staatsregierung, Polizeimaschinerie und Justiz niederzumachen, dem ersten Anschein nach mit böser Absicht um die Administration der Justitz zu behindern.
Die von der Autorin verwendete Sprache in ihrem Artikel gegen die Regierung und die Polizeimaschinerie ist so widerlich wie möglich und man wundert sich ob das den prestigeträchtigen Auszeichnungen, die die Autorin gewonnen haben soll, zugutekommt. Die Regierung und Polizei als „Angst zu haben“ vor dem Antragsteller, „Verschlepper“ und „Dieb“ zu nennen […] demonstriert die mürrische, unfreundliche und rüpelhafte Einstellung der Autorin im tolerantesten Land wie Indien…“
Es scheint beinahe so, dass die Ablehnung der permanenten Kaution nur aufgrund des Artikels der Autorin beschlossen wurde, findet sich doch alsBegründung nichts konkreteres als: „Der Antragsteller, welcher ein Intellektueller ist hat seine Intelligenz für antinationale Aktivitäten genutzt, für welches es starke Beweise gegen ihm gibt, wie besprochen“
Saibaba befindet sich mittlerweile wieder im Knast, Arundhati Roy wird beschuldigt das Gericht missachtet zu haben und soll sich dazu bis zum 25. Januar vor Gericht äussern.