10.12.16
Am 12. Dezember wird der Prozess gegen Cem Aydin vor dem Kammergericht Berlin eröffnet.
Ihm wird vorgeworfen, sich als Mitglied an einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ (129a/b StGB) beteiligt und „vereinigungsbezogene Aufgaben“ für die jeweiligen PKK-Gebietsleiter in Berlin ausgeführt zu haben, wie das Mitorganisieren von Veranstaltungen oder Kundgebungen.
Die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Kurden hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 10. April 2015 erteilt. Das Ermittlungsverfahren wurde vom zuständigen Generalbundesanwalt an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin abgegeben.
Der Prozess findet statt vor dem Kammergericht Berlin, 9.00 Uhr, Saal 145a, Elßholzstr. 30 – 33.
In ihrer Pressemitteilung vom 8. Dezember teilt der Generalbundesanwalt mit, dass Anklage gegen den kurdischen Aktivisten Zeki Eroǧlu (36) vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg erhoben worden ist. Er wird beschuldigt, unter dem Namen „Siyar“ von März 2013 bis Ende August 2014 verschiedene PKK-Gebiete bzw. -Sektoren in Deutschland verantwortlich geleitet zu haben, zuletzt in Süddeutschland. In dieser Funktion habe er die „organisatorischen, finanziellen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten“ erledigt, was in den Augen von Politik und Justiz als Unterstützungshandlungen für eine „terroristische Vereinigung im Ausland“ (§129a/b StGB) strafrechtlich zu verfolgen ist.
Auf Ersuchen der deutschen Strafverfolgungsbehörden wurde Eroǧlu am 13. April 2016 in Stockholm fest- und in Auslieferungshaft genommen. Die Überstellung an die BRD erfolgte am 6. Juli. Seitdem befindet er sich in der JVA Schwäbisch-Hall.
Aus welchen tatsächlichen Gründen der Kurde nunmehr vor dem OLG Hamburg angeklagt wird, obwohl er dort offensichtlich zu keinem Zeitpunkt tätig gewesen sein soll, ist unklar.
Ein Termin für die Prozesseröffnung steht noch nicht fest.
AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für
Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln
Ihm wird vorgeworfen, sich als Mitglied an einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ (129a/b StGB) beteiligt und „vereinigungsbezogene Aufgaben“ für die jeweiligen PKK-Gebietsleiter in Berlin ausgeführt zu haben, wie das Mitorganisieren von Veranstaltungen oder Kundgebungen.
Die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Kurden hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 10. April 2015 erteilt. Das Ermittlungsverfahren wurde vom zuständigen Generalbundesanwalt an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin abgegeben.
Der Prozess findet statt vor dem Kammergericht Berlin, 9.00 Uhr, Saal 145a, Elßholzstr. 30 – 33.
In ihrer Pressemitteilung vom 8. Dezember teilt der Generalbundesanwalt mit, dass Anklage gegen den kurdischen Aktivisten Zeki Eroǧlu (36) vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg erhoben worden ist. Er wird beschuldigt, unter dem Namen „Siyar“ von März 2013 bis Ende August 2014 verschiedene PKK-Gebiete bzw. -Sektoren in Deutschland verantwortlich geleitet zu haben, zuletzt in Süddeutschland. In dieser Funktion habe er die „organisatorischen, finanziellen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten“ erledigt, was in den Augen von Politik und Justiz als Unterstützungshandlungen für eine „terroristische Vereinigung im Ausland“ (§129a/b StGB) strafrechtlich zu verfolgen ist.
Auf Ersuchen der deutschen Strafverfolgungsbehörden wurde Eroǧlu am 13. April 2016 in Stockholm fest- und in Auslieferungshaft genommen. Die Überstellung an die BRD erfolgte am 6. Juli. Seitdem befindet er sich in der JVA Schwäbisch-Hall.
Aus welchen tatsächlichen Gründen der Kurde nunmehr vor dem OLG Hamburg angeklagt wird, obwohl er dort offensichtlich zu keinem Zeitpunkt tätig gewesen sein soll, ist unklar.
Ein Termin für die Prozesseröffnung steht noch nicht fest.
AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für
Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln
No comments:
Post a Comment