NoG20-Freispruch für Evgenii rechtskräftig
26.08.18
Nachdem
im Dezember die 1. Anklage in sich zusammengebrochen war, wurde der
Prozess ausgesetzt und eine neue Anklage konstruiert. Nun endete der
Prozess nach 15 Prozesstagen und über ein Jahr nach dem G20-Gipfel mit
einem Freispruch! Mehr dazu in der Pressemitteilung der Verteidigung
(siehe unten) und bei united we stand.
Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat einen 32-jährigen Angeklagten nach 15 Verhandlungstagen in sämtlichen Punkten freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, während des G20-Gipfels drei Flaschen auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Am Samstag ist die Berufungsfrist verstrichen. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil akzeptiert. Damit ist es rechtskräftig.
Das Gericht hat die Arbeit der verdeckt ermittelnden Polizeibeamten deutlich kritisiert. Gleich sechs dieser sogenannten „Tatbeobachter“ gaben an, dem Angeklagten gefolgt zu sein – für zuverlässig hielt das Gericht ihre Angaben jedoch nicht. Die Beamten waren im Gerichtssaal verkleidet aufgetreten. Auf wesentliche Fragen des Gerichts verweigerten sie die Aussage, wobei sie sich auf nicht erteilte Aussagegenehmigungen beriefen. Richter genauso wie Staatsanwältin stellten fest, dass die Polizei auf diese Weise die gerichtliche Sachaufklärung behindere.
Die AnwältInnen haben dem Gericht ein Video vom Tatort und -zeitraum präsentiert, dass den Angaben der Polizeizeugen widersprach. Ob die Zeugen gelogen oder sich geirrt hatten, konnte das Gericht nicht mehr aufklären. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte daher Freispruch beantragt.
Die Verteidigerin des Angeklagten, Britta Eder aus Hamburg, ist erfreut über das Urteil: „Meine Erfahrung zeigt, dass in streitigen Prozessen mit derartigen Tatbeobachtern deren Angaben letztlich nie gerichtsfest verwertbar sind.“
Der zweite Anwalt, Lukas Theune aus Berlin, weist auf die Deutlichkeit der Urteilsbegründung hin: „Richter Kloß betonte, dass das Auftreten der Polizei unseriös und unprofessionell war und auf derartige Polizeiarbeit keine rechtsstaatlichen Urteile gestützt werden können. Wir hoffen nun, dass dies auch auf die laufenden und die noch kommenden Prozesse im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel Auswirkungen haben wird.“
Der Angeklagte erhält eine Entschädigung in Höhe von fast 4.000 € für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft von über vier Monaten.
webadresse:
https://unitedwestand.blackblogs.org
Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat einen 32-jährigen Angeklagten nach 15 Verhandlungstagen in sämtlichen Punkten freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, während des G20-Gipfels drei Flaschen auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Am Samstag ist die Berufungsfrist verstrichen. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil akzeptiert. Damit ist es rechtskräftig.
Das Gericht hat die Arbeit der verdeckt ermittelnden Polizeibeamten deutlich kritisiert. Gleich sechs dieser sogenannten „Tatbeobachter“ gaben an, dem Angeklagten gefolgt zu sein – für zuverlässig hielt das Gericht ihre Angaben jedoch nicht. Die Beamten waren im Gerichtssaal verkleidet aufgetreten. Auf wesentliche Fragen des Gerichts verweigerten sie die Aussage, wobei sie sich auf nicht erteilte Aussagegenehmigungen beriefen. Richter genauso wie Staatsanwältin stellten fest, dass die Polizei auf diese Weise die gerichtliche Sachaufklärung behindere.
Die AnwältInnen haben dem Gericht ein Video vom Tatort und -zeitraum präsentiert, dass den Angaben der Polizeizeugen widersprach. Ob die Zeugen gelogen oder sich geirrt hatten, konnte das Gericht nicht mehr aufklären. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte daher Freispruch beantragt.
Die Verteidigerin des Angeklagten, Britta Eder aus Hamburg, ist erfreut über das Urteil: „Meine Erfahrung zeigt, dass in streitigen Prozessen mit derartigen Tatbeobachtern deren Angaben letztlich nie gerichtsfest verwertbar sind.“
Der zweite Anwalt, Lukas Theune aus Berlin, weist auf die Deutlichkeit der Urteilsbegründung hin: „Richter Kloß betonte, dass das Auftreten der Polizei unseriös und unprofessionell war und auf derartige Polizeiarbeit keine rechtsstaatlichen Urteile gestützt werden können. Wir hoffen nun, dass dies auch auf die laufenden und die noch kommenden Prozesse im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel Auswirkungen haben wird.“
Der Angeklagte erhält eine Entschädigung in Höhe von fast 4.000 € für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft von über vier Monaten.
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