Prozess gegen M31-Aktivistinnen am 26.4.
03.04.19
+++ Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung am 26.04. um 8.45 vor dem Amtsgericht Nürnberg +++
Am 26.04. steht der nächste Prozess gegen zwei Aktivistinnen vom 31.Mai 2017 an. Der Prozess ist bereits zwei mal verschoben worden, weil der Verteidigung nicht das gesamte Videomaterial zur Verfügung gestellt wurde. Nun ist ein neuer Termin angesetzt und wir rufen euch erneut zur solidarischen Prozessbegleitung auf!
We will never Stop! Gegen Kriminalisierung und Repression! Abschiebungen blockieren!
Am 31. Mai 2017 blockierten über 300 Schüler*innen und andere Aktivist*innen in Nürnberg die Abschiebung des Berufsschülers Asif N. nach Afghanistan. Am Tag, an dem Asif abgeschoben werden sollte, tötete eine Bombe in der Hauptstadt Kabul hunderte Menschen. Die Aktivist*innen versuchten in Nürnberg das Leben des Berufsschülers zu schützen und mussten sich von
Polizist*innen brutal verprügeln lassen. Die Bilder der Polizeigewalt gingen um die Welt. Das Entsetzen und die Empörung über das gewalttätige Vorgehen der Polizei bestimmten die öffentliche Reaktion in den ersten Tagen nach den Vorfällen.
Gegen die Solidarität setzt der Staat auf Repression
Die Reaktion der politisch Verantwortlichen aber war – wie so oft – die prügelnden Polizist*innen in Schutz zu nehmen und der Versuch, die Deutungshoheit über die Ereignisse zurück zu gewinnen. Gleichzeitig wurde mit enormen Aufwand die Repression gegen die Aktivist*innen des 31. Mai gestartet. Allen Augenzeug*innen zum Trotz behaupten Polizei und Innenministerium, die Eskalation sei von den Aktivist*innen ausgegangen. Zahlreiche Aktivist*innen wurden seitdem vor Gericht gezerrt und mit massiven Vorwürfen überzogen. Die Staatsanwaltschaft forderte in jedem Fall hohe Strafen und legte in vielen Verfahren Berufung ein, wenn die Richter*innen den dramatisierten Vorwürfen nicht folgen wollten.
Ein politisch motiviertes Verfahren gegen die Solidarität
Die Justiz kämpft den politisch motivierten Kampf des Innenministeriums um die Deutungshoheit mit. Die Repression gegen die Aktivist*innen des 31. Mai hat das Ziel, den legitimen und menschlichen Protest gegen die Abschiebung nicht nur zu kriminalisieren, sondern komplett zu diskreditieren. Regierung, Justiz, Polizei und Teile der Medien kämpfen vereint gegen die Solidarität und dem Engagement der Aktivist*innen. Ein Innenminister, der keine Polizeigewalt gesehen haben will, ein politischer Staatsschutz, der akribisch Menschen bespitzelt und Zeug*innen einschüchtert, Staatsanwälte, die sich mit hohen Strafforderungen profilieren wollen und Richter*innen, die dem größtenteils nachkommen. Das ist die vorläufige Bilanz einer nun fast zwei Jahre andauernden Repressionsorgie, wie sie Nürnberg schon lange nicht mehr erlebt hat.
Das Vorgehen des Staates in diesem Fall reiht sich ein in eine umfassende Stigmatisierungs- und Kriminalisierungsstrategie gegen Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen. Der Staat setzt alles daran, Geflüchtete zur „freiwilligen“ Rückkehr zu zwingen und ein Signal in die Welt zu senden: wer hierherkommt, findet keinen Schutz, keine Sicherheit, ist nicht willkommen. Dasselbe Ziel verfolgt die rigide Abschiebepolitik und die Brutalität, mit der sie durchgesetzt wird.
Der Öffentlichkeit wird ein anderes Bild suggeriert: die harten Einsätze bei Abschiebungen und in den „Ankerzentren“ gegen Geflüchtete seien nötig, um die „Gefahr“ abzuwenden, die vermeintlich mit der Aufnahme von Geflüchteten einhergehe. Durch diese Inszenierung bedienen der deutsche Staat und die Mehrheit der Medien immer weiter das Bild von Bedrohung und Angst. Und gegen diese Angst setzt derselbe Staat dann Polizeigesetze, Lager, Leitkultur, Überwachung und Kontrolle. Es wird ein totalitärer Staat aufgebaut, in dem es besser ist, still zu halten. Die Menschen, die nicht still halten, werden mit Strafverfahren überzogen – bestes Beispiel ist der 31. Mai.
Der deutsche Staat treibt die Spirale der Angst an – und betreibt damit das gleiche Geschäft, das offen auftretende Faschist*innen zu ihrer Strategie erklärt haben. Faschistische „Bürgerwehren“ folgen genau demselben Muster, das der Staat gegen Geflüchtete anwendet. Sie schüren Ängste, verbreiten Lügen und verunsichern die Bevölkerung – um sich dann als starke Hand zu präsentieren, die Schutz vor all den vermeintlichen Gefahren anbietet. Die Politik von Faschist*innen und staatlichen Akteur*innen steigern sich wechselseitig immer weiter hoch. Dabei ist der Staat schon lange nicht nur durchsetzt von faschistischen Netzwerken, sondern stützt diese indirekt oder direkt, wie zahllose Beispiele belegen. Im Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr organisieren sich faschistische Strukturen und legen Waffen- und Munitionsdepots für den Tag X an – ebenso wie Listen von politischen Gegner*innen, die es im Moment der Machtübernahme zu eliminieren gilt. In der Frankfurter Polizei etabliert sich ein Netzwerk von Faschist*innen, dass sich NSU 2.0 nennt und Todesdrohungen ausspricht. Der Verfassungsschutz schreibt weiter Listen von potentiellen Gegner*innen und bezahlt Nazis für den Aufbau ihrer Strukturen.
Durch die vielen Verbindungen zwischen Faschist*innen und staatlichen Akteur*innen, ist es klar, dass sich der Blick der staatlichen Akteur*innen nicht auf die eigenen Reihen richten, sondern andere Feindbilder konstruiert werden müssen – wie z.B. Geflüchtete oder seit dem G20 Gipfel in Hamburg auch „Linksautonome“. Auch in den bisherigen Verfahren gegen Aktivist*innen des 31. Mai betonten Staatsanwält*innen gebetsmühlenartig, dass gerade „Linksautonome“ das Problem seien und wegen den Ereignissen zum G20-Gipfel in Hamburg nun harte Strafen notwendig seien. Eine irre Logik, vor allem vor Gericht, wo es doch angeblich nicht um Interessen der Herrschenden, sondern um Recht gehen sollte.
Dass gegen Menschen, die mit dem Etikett „Linksautonom“ versehen werden, harte Verfahren angestrebt werden, während Faschist*innen ihre Strukturen nahezu ungestört aufbauen können, offenbart den politischen Charakter der Repression um den 31. Mai ein weiteres Mal überdeutlich.
Als Hebel zur Kriminalisierung dienen vor allem zwei Tatbestände: der im Mai 2017 verschärfte §113 Strafgesetzbuch „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und der neu geschaffene §114 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“. Nach diesem Paragraphen führt nun bereits das Anrempeln von Polizist*innen, selbst wenn es keine Verletzungen nach sich zieht, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten. Diese ausufernde Repression betrifft heute alle, die sich gegen staatliche Gewalt stellen, sei es bei Abschiebungen, bei Zwangsräumungen von Wohnungen, oder bei rassistischen Polizeikontrollen. Der Staat ist fleißig dabei, sich immer repressivere und totalitäre Möglichkeiten zu schaffen. Neue Sondergesetze im Kampf gegen die Solidarität sind längst in Vorbereitung: Das Bundesinnenministerium versucht z.B. unter Strafe zu stellen, Geflüchtete über bevorstehende Massenabschiebungen zu informieren.
Am 26.04. sollen nun im Zusammenhang mit dem 31. Mai wieder zwei Menschen vor Gericht stehen. Auch sie sollen als Beispiel für die Deutung des Staates, von den Aktivist*innen sei die Gewalt ausgegangen, herhalten. Diese Strategie des Staates wird nicht erfolgreich sein! Zeigen wir dem Staat, dass seine Einschüchterungsversuche uns nur noch entschlossener machen! Der Staat versucht uns die Solidarität auszutreiben und die unbedingte Durchsetzung der Interessen der Herrschenden rechtsstaatlich zu tarnen.
Machen wir dem Staat und seiner Repression einen Strich durch die Rechnung! Der 31. Mai 2017 bleibt Vorbild für solidarische Menschlichkeit. Erst vor Kurzem, am 19. März 2019, als über 600 Menschen spontan gegen eine Abschiebung in Gostenhof protestierten, ließen auch diese sich nicht vom martialischen Auftreten des Staates abhalten.
Wir werden niemals aufhören, wir werden keine Ruhe geben!
Kommt zum Prozess am Freitag, den 26. April 2019 um 8. 45 Uhr vor dem Amtsgericht in Nürnberg!
Solidarität ist kein Verbrechen!
Wir fordern den sofortigen Stopp aller Ermittlungen und das Fallenlassen aller Anklagen!
Gegen jede Abschiebung – egal von wem, egal wohin!
Gegen jede Polizeigewalt – Weg mit den Paragraphen 113, 114 StGB!
1. April 2019 | Rote Hilfe - OG Nürnberg
Am 26.04. steht der nächste Prozess gegen zwei Aktivistinnen vom 31.Mai 2017 an. Der Prozess ist bereits zwei mal verschoben worden, weil der Verteidigung nicht das gesamte Videomaterial zur Verfügung gestellt wurde. Nun ist ein neuer Termin angesetzt und wir rufen euch erneut zur solidarischen Prozessbegleitung auf!
We will never Stop! Gegen Kriminalisierung und Repression! Abschiebungen blockieren!
Am 31. Mai 2017 blockierten über 300 Schüler*innen und andere Aktivist*innen in Nürnberg die Abschiebung des Berufsschülers Asif N. nach Afghanistan. Am Tag, an dem Asif abgeschoben werden sollte, tötete eine Bombe in der Hauptstadt Kabul hunderte Menschen. Die Aktivist*innen versuchten in Nürnberg das Leben des Berufsschülers zu schützen und mussten sich von
Polizist*innen brutal verprügeln lassen. Die Bilder der Polizeigewalt gingen um die Welt. Das Entsetzen und die Empörung über das gewalttätige Vorgehen der Polizei bestimmten die öffentliche Reaktion in den ersten Tagen nach den Vorfällen.
Gegen die Solidarität setzt der Staat auf Repression
Die Reaktion der politisch Verantwortlichen aber war – wie so oft – die prügelnden Polizist*innen in Schutz zu nehmen und der Versuch, die Deutungshoheit über die Ereignisse zurück zu gewinnen. Gleichzeitig wurde mit enormen Aufwand die Repression gegen die Aktivist*innen des 31. Mai gestartet. Allen Augenzeug*innen zum Trotz behaupten Polizei und Innenministerium, die Eskalation sei von den Aktivist*innen ausgegangen. Zahlreiche Aktivist*innen wurden seitdem vor Gericht gezerrt und mit massiven Vorwürfen überzogen. Die Staatsanwaltschaft forderte in jedem Fall hohe Strafen und legte in vielen Verfahren Berufung ein, wenn die Richter*innen den dramatisierten Vorwürfen nicht folgen wollten.
Ein politisch motiviertes Verfahren gegen die Solidarität
Die Justiz kämpft den politisch motivierten Kampf des Innenministeriums um die Deutungshoheit mit. Die Repression gegen die Aktivist*innen des 31. Mai hat das Ziel, den legitimen und menschlichen Protest gegen die Abschiebung nicht nur zu kriminalisieren, sondern komplett zu diskreditieren. Regierung, Justiz, Polizei und Teile der Medien kämpfen vereint gegen die Solidarität und dem Engagement der Aktivist*innen. Ein Innenminister, der keine Polizeigewalt gesehen haben will, ein politischer Staatsschutz, der akribisch Menschen bespitzelt und Zeug*innen einschüchtert, Staatsanwälte, die sich mit hohen Strafforderungen profilieren wollen und Richter*innen, die dem größtenteils nachkommen. Das ist die vorläufige Bilanz einer nun fast zwei Jahre andauernden Repressionsorgie, wie sie Nürnberg schon lange nicht mehr erlebt hat.
Das Vorgehen des Staates in diesem Fall reiht sich ein in eine umfassende Stigmatisierungs- und Kriminalisierungsstrategie gegen Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen. Der Staat setzt alles daran, Geflüchtete zur „freiwilligen“ Rückkehr zu zwingen und ein Signal in die Welt zu senden: wer hierherkommt, findet keinen Schutz, keine Sicherheit, ist nicht willkommen. Dasselbe Ziel verfolgt die rigide Abschiebepolitik und die Brutalität, mit der sie durchgesetzt wird.
Der Öffentlichkeit wird ein anderes Bild suggeriert: die harten Einsätze bei Abschiebungen und in den „Ankerzentren“ gegen Geflüchtete seien nötig, um die „Gefahr“ abzuwenden, die vermeintlich mit der Aufnahme von Geflüchteten einhergehe. Durch diese Inszenierung bedienen der deutsche Staat und die Mehrheit der Medien immer weiter das Bild von Bedrohung und Angst. Und gegen diese Angst setzt derselbe Staat dann Polizeigesetze, Lager, Leitkultur, Überwachung und Kontrolle. Es wird ein totalitärer Staat aufgebaut, in dem es besser ist, still zu halten. Die Menschen, die nicht still halten, werden mit Strafverfahren überzogen – bestes Beispiel ist der 31. Mai.
Der deutsche Staat treibt die Spirale der Angst an – und betreibt damit das gleiche Geschäft, das offen auftretende Faschist*innen zu ihrer Strategie erklärt haben. Faschistische „Bürgerwehren“ folgen genau demselben Muster, das der Staat gegen Geflüchtete anwendet. Sie schüren Ängste, verbreiten Lügen und verunsichern die Bevölkerung – um sich dann als starke Hand zu präsentieren, die Schutz vor all den vermeintlichen Gefahren anbietet. Die Politik von Faschist*innen und staatlichen Akteur*innen steigern sich wechselseitig immer weiter hoch. Dabei ist der Staat schon lange nicht nur durchsetzt von faschistischen Netzwerken, sondern stützt diese indirekt oder direkt, wie zahllose Beispiele belegen. Im Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr organisieren sich faschistische Strukturen und legen Waffen- und Munitionsdepots für den Tag X an – ebenso wie Listen von politischen Gegner*innen, die es im Moment der Machtübernahme zu eliminieren gilt. In der Frankfurter Polizei etabliert sich ein Netzwerk von Faschist*innen, dass sich NSU 2.0 nennt und Todesdrohungen ausspricht. Der Verfassungsschutz schreibt weiter Listen von potentiellen Gegner*innen und bezahlt Nazis für den Aufbau ihrer Strukturen.
Durch die vielen Verbindungen zwischen Faschist*innen und staatlichen Akteur*innen, ist es klar, dass sich der Blick der staatlichen Akteur*innen nicht auf die eigenen Reihen richten, sondern andere Feindbilder konstruiert werden müssen – wie z.B. Geflüchtete oder seit dem G20 Gipfel in Hamburg auch „Linksautonome“. Auch in den bisherigen Verfahren gegen Aktivist*innen des 31. Mai betonten Staatsanwält*innen gebetsmühlenartig, dass gerade „Linksautonome“ das Problem seien und wegen den Ereignissen zum G20-Gipfel in Hamburg nun harte Strafen notwendig seien. Eine irre Logik, vor allem vor Gericht, wo es doch angeblich nicht um Interessen der Herrschenden, sondern um Recht gehen sollte.
Dass gegen Menschen, die mit dem Etikett „Linksautonom“ versehen werden, harte Verfahren angestrebt werden, während Faschist*innen ihre Strukturen nahezu ungestört aufbauen können, offenbart den politischen Charakter der Repression um den 31. Mai ein weiteres Mal überdeutlich.
Als Hebel zur Kriminalisierung dienen vor allem zwei Tatbestände: der im Mai 2017 verschärfte §113 Strafgesetzbuch „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und der neu geschaffene §114 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“. Nach diesem Paragraphen führt nun bereits das Anrempeln von Polizist*innen, selbst wenn es keine Verletzungen nach sich zieht, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten. Diese ausufernde Repression betrifft heute alle, die sich gegen staatliche Gewalt stellen, sei es bei Abschiebungen, bei Zwangsräumungen von Wohnungen, oder bei rassistischen Polizeikontrollen. Der Staat ist fleißig dabei, sich immer repressivere und totalitäre Möglichkeiten zu schaffen. Neue Sondergesetze im Kampf gegen die Solidarität sind längst in Vorbereitung: Das Bundesinnenministerium versucht z.B. unter Strafe zu stellen, Geflüchtete über bevorstehende Massenabschiebungen zu informieren.
Am 26.04. sollen nun im Zusammenhang mit dem 31. Mai wieder zwei Menschen vor Gericht stehen. Auch sie sollen als Beispiel für die Deutung des Staates, von den Aktivist*innen sei die Gewalt ausgegangen, herhalten. Diese Strategie des Staates wird nicht erfolgreich sein! Zeigen wir dem Staat, dass seine Einschüchterungsversuche uns nur noch entschlossener machen! Der Staat versucht uns die Solidarität auszutreiben und die unbedingte Durchsetzung der Interessen der Herrschenden rechtsstaatlich zu tarnen.
Machen wir dem Staat und seiner Repression einen Strich durch die Rechnung! Der 31. Mai 2017 bleibt Vorbild für solidarische Menschlichkeit. Erst vor Kurzem, am 19. März 2019, als über 600 Menschen spontan gegen eine Abschiebung in Gostenhof protestierten, ließen auch diese sich nicht vom martialischen Auftreten des Staates abhalten.
Wir werden niemals aufhören, wir werden keine Ruhe geben!
Kommt zum Prozess am Freitag, den 26. April 2019 um 8. 45 Uhr vor dem Amtsgericht in Nürnberg!
Solidarität ist kein Verbrechen!
Wir fordern den sofortigen Stopp aller Ermittlungen und das Fallenlassen aller Anklagen!
Gegen jede Abschiebung – egal von wem, egal wohin!
Gegen jede Polizeigewalt – Weg mit den Paragraphen 113, 114 StGB!
1. April 2019 | Rote Hilfe - OG Nürnberg
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